Städtebauliche Entwicklungskonzeptionen

Zu einzelnen sektoralen Aspekten der Stadtplanung werden städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet und durch den Gemeinderat gem. § 1 (6) Pkt. 11 BauGB beschlossen. Die Umsetzung der Konzeptinhalte erfolgt i.d.R. im Rahmen aufzustellender Bebauungspläne.

Leitbild und integriertes Stadtentwicklungskonzept

Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) möchte Villingen-Schwenningen die Weichen für eine positive Entwicklung stellen und Antworten auf zukünftige Herausforderungen der Baden-Württemberg-Stadt finden. Das Konzept soll zur richtungsweisenden Grundlage für die Stadtentwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre werden. Das Verfahren dient dazu, die verschiedenen Themen der Stadt, wie zum Beispiel Wohnen, Bildung, Wirtschaft, Bevölkerungsentwicklung oder Umwelt ganzheitlich zu betrachten und dann gemeinsam und nachhaltig zu gestalten.

Im Mai 2017 wurde in einem ersten Schritt ein städtisches Leitbild verabschiedet, das aktuelle und zukünftig zu erwartende Herausforderungen der Stadt herausstellt. Wie Villingen-Schwenningen auf diese komplexen Herausforderungen reagieren kann, wird anhand von Leitzielen und Strategien aufgezeigt. Das Leitbild ist also als übergeordneter Rahmen zu verstehen, der Schwerpunkte der künftigen Stadtentwicklung definiert.

In dem nun vorliegenden ISEK wird durch unterschiedliche Projekte veranschaulicht, wie die im Leitbild formulierten Leitziele und Strategien in den nächsten Jahren konkret umgesetzt werden können. Die ISEK-Projekte sind dementsprechend Schlussfolgerungen und Weiterentwicklungen des Leitbilds und das Produkt eines zweijährigen Dialogs mit Bürgerschaft, Verwaltung und Politik zu verstehen.

Ziele des ISEKs

  • Positionierung der Stadt Villingen-Schwenningen zu Schwerpunkten zukünftigen
    Handelns

  • Bekenntnis zu langfristigen strategischen Perspektiven der Stadtentwicklung sowie
    räumlichen und thematischen Schwerpunkten

  • Bündelung von städtischen, zivilgesellschaftlichen und administrativen Kräften

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), Beschlussfassung vom 26.06.2018 (PDF, 4,76 MB)

Ausführliche und aktuelle Informationen zum ISEK: www.vs-weiterdenken.de

 

Einzelhandelskonzept

Zur Vermeidung einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung hat die Stadt Villingen-Schwenningen ein Einzelhandelskonzept VS 2020 (EHK) beschlossen.

Wesentliche Ziele dieses EHK sind die Bestimmung der jeweiligen Zentralen Versorgungsbereiche in den Innenstadtbereichen der Stbz. Villingens und Schwenningens sowie die Sicherung einer wohnungsnahen Grund- und Nahversorgung und einer ausreichenden Angebotsvielfalt.

Damit wird den Zentralen Versorgungsbereichen mit der hier prioritären Verortung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und die Zulässigkeit bestimmter Sortimente ("Sortimentsliste VS)" eine planerische Vorrangstellung eingeräumt. So können zur Stärkung der Innenstädte bestehende Lagedefizite, die innerstädtische Standorte aufgrund baulich-räumlicher Gegebenheiten und des Mietpreisnachteils mit sich bringen, gegenüber Vorhaben in nicht integrierten stadträumlichen Lagen kompensieren zu können.

Außerhalb dieser Zentralen Versorgungsbereiche sind nur unter bestimmten Voraussetzungen (großflächige) Einzelhandelsstandorte und die Verkäufe nahversorgungs- und innenstadtrelevanter Sortimente zulässig.

Einzelhandelskonzept der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 742 kB)

Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Villingen-Schwenningen, Büro Acocella (PDF, 4,86 MB)

 

Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstätten ist ein Sammelbegriff für Gewerbebetriebe, die aufgrund ihrer Ansprache und Ausnutzung des Sexual-, Spiel oder Geselligkeitstriebs bestimmte Angebote vorhalten, aber auch städtebauliche Auswirkungen auf andere Nutzungen haben können. Unter Vergnügungsstätten fallen z.B. Spiel- und Automatenhallen, Diskotheken, Wettbüros, Nachtlokale oder Stripteaselokale.

Ihnen wird z.T. ein erhebliches Störpotenzial zugesprochen, das diese Nutzungsformen an nahezu allen Standorten als problematisch erscheinen lässt. Auch können Vergnügungsstätten – z.B. Spielhallen – in Gewerbegebieten das dortige Mietpreisniveau erhöhen und damit für produzierende Nachfrager eine erhebliche Konkurrenz darstellen. Aber auch lange Öffnungszeiten mit hoher Besucherfrequenz, Lärmemissionen gegenüber Wohnnutzungen, Nachbarschaftskonflikte, Auswirkungen auf das Gebietsimage oder die Stadtgestaltung machen eine städtebauliche Steuerung von Vergnügungsstätten – ggf. auch ihren Ausschluss - erforderlich.

Die Stadt Villingen-Schwenningen hat vor diesem Hintergrund ihr "Vergnügungsstättenkonzept VS 2022" verabschiedet. Dieses städtebauliche Konzept (§ 1 Abs. 6 Pkt. 1 BauGB) dient der verwaltungsinternen Anwendung bei Klärung von Zulässigkeiten und städtebaulichen Verträglichkeiten von Vergnügungsstätten. Es wirkt damit nicht direkt als rechtliches Instrument gegenüber privaten Dritten, sondern ist eine verwaltungsinterne Vorgabe z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Es identifiziert - insbesondere auch in bestehenden Gewerbegebieten - räumliche Teilbereiche, in denen Vergnügungsstätten in Villingen-Schwenningen als 'verträglich' oder 'nicht verträglich' angesehen werden.

Neben der städtebaulichen Steuerung unterliegen Spielhallen mit dem Landesglückspielgesetz (LGlückG) ergänzend auch gewerberechtlich bestimmten Genehmigungsvoraussetzungen, so sind z.B. Mindestabstände zwischen verschiedenen Spielhallen sowie gegenüber Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten.

Vergnügungsstättenkonzept 2022 für die Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 5,33 MB)

Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 10,2 MB)

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Tag der Städtebauförderung setzt Fokus auf die Stadtentwicklung

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