Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Nutzung der Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und erlangt damit Rechtskraft.

Im Bebauungsplan wird z.B. geregelt, welche Art der Nutzung zulässig ist, welche bauliche Struktur und Bebauungsdichte ein Gebiet erhalten soll, wo und wie hoch gebaut werden darf, wo die Erschließungen und Grünflächen liegen oder welche gestalterischen Vorgaben bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.

In den letzten Jahren werden mit energetischen und klimarelevanten Festsetzungen vermehrt zusätzliche Regelungsinhalte für die Entwicklung von Baugebieten getroffen.

Die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans dienen der städtebaulichen Ordnung und sind für die Verwaltung wie auch für einzelne Bürger oder Investoren verbindlich. Damit ist er auch Grundlage für die Prüfung von Zulässigkeiten von Vorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Bevor der Bebauungsplan allerdings als Satzung durch den Gemeinderat verabschiedet wird, durchläuft er eine oder mehrere Stufen der Beteiligung der "Öffentlichkeit" und der Fachbehörden ("Träger öffentlicher Belange").

In der frühzeitigen Beteiligung und insbesondere in der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs haben alle Bürgerinnen und Bürger - also die "Öffentlichkeit" - die Möglichkeit, ihre Anregungen, Bedenken und Betroffenheiten, die durch eine Planung ausgelöst würden, der Stadt vorzutragen. Diese Stellungnahmen werden vom Gemeinderat bewertet und es wird darüber entschieden, ob und wie diese bei dem konkreten Bebauungsplan zu berücksichtigen sind ("Abwägung").

Die Beteiligung zum Bebauungsplan ist ein hohes öffentliches Gut und sichert durch eine gerechte Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen und Belange die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine rechtsverbindliche Satzung. 

Die Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren sowie darüber, wo, wann und wie sich die Öffentlichkeit zu den Bebauungsplanentwürfen äußern kann, wird in Zeitungen und auf der städtischen Homepage ortsüblich bekannt gemacht.

Das Schaubild stellt in vereinfachter Form für ein "klassisches" Bebauungsplanverfahren die Verfahrensschritte und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dar:

Für bestimmte Fallgestaltungen können unterschiedliche (verkürzte und beschleunigte) Verfahrensarten zur Bebauungsplanaufstellungen gewählt werden; hierauf wird dann in den ortsüblichen Bekanntmachungen hingewiesen.

Auskünfte aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen sowie dem Flächennutzungsplan erhalten Sie während unserer Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Abt. Planung. Einsicht in die Pläne kann jedermann nehmen. Ein sogenanntes berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.

Die Einsicht in die Bebauungspläne bzw. in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb eines Planauszuges oder eines gesamten Bebauungsplanes bzw. des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Die Bestellung ist jedoch kostenpflichtig.

Auszug aus dem Bebauungsplan anfordern (kostenpflichtig)

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