Bürgerinnen und Bürger können Verkehrslärmbelastung melden
Dem Lärm auf der Spur: bei der Lärmaktionsplanung der Stadt geht es jetzt weiter in der Stufe 4. Die EU-Umgebungs-Lärmrichtlinie sieht turnusgemäß alle fünf Jahre eine Validierung und Aktualisierung der Lärmaktionsplanung vor. Mit der Aktualisierung bzw. in der 4. Stufe sollen insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
- Veränderungen in den Verkehrsbelastungen
- Veränderung in der Bebauung…