Bürgerservice
Politik und Verwaltung
30.01.2009 Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der Fassung vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2009 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2008 an die Stadt Villingen-Schwenningen zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2009 zugegangen wäre.
Die Zahlungsfälligkeiten der Grundsteuer 2009 können den zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheiden entnommen werden.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats bei allen Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen (Postfach 1260, 78002 Villingen-Schwenningen) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Widerspruch direkt bei dem die Bekanntmachung erlassenden Fachamt - Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuerverwaltung, Obere Straße 4, 78050 Villingen-Schwenningen - einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertreter jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt.
Villingen-Schwenningen, den 30.01.2009
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
