Bürgerservice
Politik und Verwaltung
27.08.2010 Herausgabe des Bürgerbuches 2010
Herausgabe des Bürgerbuches 2010
Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, dem KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe für die Herausgabe des Bürgerbuches 2010 die Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner/innen aus dem Melderegister zu überlassen.
Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes vom 23.02.1996 (Gesetzblatt 269) kann jede/r Betroffene verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt.
Die Frist endet am 27.09.2010
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies der Stadtverwaltung, Bürgeramt, Postfach 12 60, 78002 Villingen-Schwenningen, schriftlich vor Fristablauf mitzuteilen. Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Villingen-Schwenningen, den 27.08.2010
Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister
