Bürgerservice
Politik und Verwaltung
25.07.2008 Auflegung der Vorschlagsliste zur Jungendschöffenwahl
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Amtliche Bekanntmachung der Auflegung der Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22. Juli 2008 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und der Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 aufgestellt.
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom Montag, den 28. Juli 2008 bis einschließlich Montag, den 4. August 2008, im Amt für Familie, Jugend und Soziales, Justinus-Kerner-Straße 7, Zimmer 35, zur Einsicht aus.
Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Amt für Familie, Jugend und Soziales Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden dürfen oder die nicht vorgeschlagen worden sind.
Villingen-Schwenningen, den 25.07.2008
