Bürgerservice
Politik und Verwaltung
23.05.2008 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Nach § 11 des Landeserwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) wird durch diese Bekanntmachung
Herr Bekim Ramosaj,
zuletzt wohnhaft in 78054 Villingen-Schwenningen, Turnerstr. 11,
durch das Bürgeramt der Stadt Villingen-Schwenningen, Abt. Ausländerwesen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgende Verfügung öffentlich zugestellt wird:
Verfügung vom 16.05.2008 (Az: I-B/AW/os - RAMOSAJ, Bekim - )
Die Verfügung kann in den Räumen des
Bürgeramts
Abt. Ausländerwesen (Zimmer 27)
Josefsgasse 7
78050 Villingen-Schwenningen
während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gilt die oben genannte Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Bekanntgabe der Verfügung beginnt die in der oben genannten Verfügung genannte Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Das bedeutet, dass der oben genannte Bescheid nach Ablauf eines Monats nach seiner Bekanntgabe unanfechtbar wird.
Im Auftrag
Osimani
