Bürgerservice
Politik und Verwaltung
20.03.2008 Teileinziehung der Unteren Talstraße (Sackgasse) im Stadtbezirk Schwenningen
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Teileinziehung der Unteren Talstraße (Sackgasse) im Stadtbezirk Schwenningen
Die Talstraße soll im genannten Abschnitt ihre bisherige Eigenschaft als Ortsstraße im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetztes (StrG) verlieren und in eine Fahrradstraße (beschränkt öffentlicher Weg) im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 4 StrG umgewandelt werden.
Dies wird gemäß § 7 Abs. 3 des Straßengesetztes öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass gegen die beabsichtigte Teileinziehung innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, Einwendungen beim Stadtbauamt – Abt. Verwaltung - , Marktplatz 1 (Rathaus), 78054 Villingen-Schwenningen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden können.
