Bürgerservice
Politik und Verwaltung
13.09.2008 Änderung der Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württhemberg
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Die Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg zum Landesjagdgesetz vom 15. Juli 2008 wird geändert.
Der Verordnungstext kann während der üblichen Dienststunden beim Städtischen Forstamt, Stadtbezirk Villingen, Waldstraße 10, von jedermann in einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung kostenlos eingesehen werden. (Beginn der zweiwöchigen Frist 15.09.2008)
Im städtischen Forstamt wird die Verordnung nach der Auslegefrist verwahrt und kann während der Gültigkeit der Verordnung von jedermann kostenlos während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Villingen-Schwenningen, den 10.09.2008
gez. Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
