Bürgerservice
Politik und Verwaltung
13.03.2009 Herausgabe des Bürgerbuches 2009
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Herausgabe des Bürgerbuches 2009
Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, dem KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe für die Herausgabe des Bürgerbuches 2009 die Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner/innen aus dem Melderegister zu überlassen.
Nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes vom 23.02.1996 (Gesetzblatt 269) kann jede/r Betroffene verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt.
Die Frist endet am 14. April 2009.
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies der Stadtverwaltung, Bürgeramt, Postfach 12 60, 78002 Villingen-Schwenningen, schriftlich oder zur Niederschrift vor Fristablauf mitzuteilen. Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Villingen-Schwenningen, den 13. März 2009
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
