Bürgerservice
Politik und Verwaltung
10.07.2008 Benachrichtigung über Teileinziehung der Unteren Talstraße
Bekanntmachung
der Stadt
Villingen-Schwenningen
Teileinziehung der Unteren Talstraße (Sackgasse) im Stadtbezirk Schwenningen
Die Talstraße verliert im genannten Abschnitt ihre bisherige Eigenschaft als Ortsstraße im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Straßengesetzes (StrG) und wird in eine Fahrradstraße (beschränkt öffentlicher Weg) im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 4 StrG umgewandelt.
Dies wird gemäß § 7 Abs. 2 des Straßengesetztes öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass gegen die Teileinziehung innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim
Stadtbauamt - Abt. Verwaltung - , Marktplatz 1 (Rathaus), 78054 Villingen-Schwenningen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden kann.
