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Politik und Verwaltung
08.07.2011 Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatzgebietes zum Sanierungsgebietes 'Marktplatz'
Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatzgebietes zum Sanierungsgebiet 'Marktplatz'
'Ersatzgebiet Feuerwehr'
im Stadtbezirk Schwenningen
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2011 eine Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatzgebietes zum Sanierungsgebiet 'Marktplatz' beschlossen.
Das Sanierungsgebiet umfasst die Flurstücke 4770/1, 4836/2, 4836/4, 4836/11, 4836/13, 4836/15, 4843/1, 4843/38, 4843/39, 4844, 4893 sowie Teile der Flurstücke 4770, 4849, 4886, 4888, 4914.
Die Satzung, bestehend aus dem Satzungstext und einem Lageplan, kann im.
im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss
während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Die komplette Satzung ist in folgendem Abdruck ersichtlich.
Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen
Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatzgebietes zum Sanierungsgebiet 'Marktplatz'
'Ersatzgebiet Feuerwehr'
im Stadtbezirk Schwenningen
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2011 gemäß den Bestimmungen des § 142 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBI. I S. 619) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2010 (GBI. S. 793) den Beschluss über die förmliche Festlegung des Ersatzgebietes zum Sanierungsgebiet 'Marktplatz' im Stadtgebiet Schwenningen gefasst.
§ 1 Festlegung des Erweiterungsgebietes
Das Erweiterungsgebiet umfasst die Flurstücke: 4770/1, 4836/2, 4836/4, 4836/11, 4836/13, 4836/15, 4843/1, 4843/38, 4843/39, 4844, 4893 und Teile der Grundstücke: 4770, 4849, 4886, 4888, 4914.
Eine genaue Darstellung geht aus dem Übersichtsplan hervor. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB, klassisches/umfassendes Sanierungsverfahren, durchgeführt.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mir ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
§ 5 Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Satzung wird bestimmt durch die Dauer der Sanierungsmaßnahme 'Marktplatz'.
Hinweise
I. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Unbeachtlich sind
a) nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Verletzung in der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Mängel der Abwägung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
c) Unbeachtlich ist nach § 4 Abs. 4 GemO-BW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO, ausgenommen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
II. Lageplan
Der in § 1 der Satzung genannte Lageplan (Übersichtsplan) ist als Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan und die einschlägigen Vorschriften können von jedermann während der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus der Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen eingesehen werden.
Villingen-Schwenningen, den 06.07.2011
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Rolf Fußhoeller
Erster Bürgermeister
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 08.07.2011
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Kontakt
Amt für Stadtentwicklung
Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720 / 82-2830
Fax: 07720 / 82-2837
E-Mail: ralf.woyzella@villingen-schwenningen.de
Ansprechpartner:
Ralf Woyzella
