Bürgerservice
Politik und Verwaltung
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Aufgaben
Gem. § 45 b Wassergesetz Baden Württemberg „obliegt die Abwasserbeseitigung den Gemeinden. Sie haben das Abwasser insbesondere zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten, zu reinigen und die hierfür erforderlichen Kanäle, Rückhaltebecken, Pumpwerke, Regenwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.“
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat diese Aufgabe auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen übertragen, der zum 01.01.2000 gegründet wurde.
Das Aufgabengebiet der Stadtentwässerung gliedert sich wie folgt auf:
- Technische Leitung Kläranlage Villingen und Kläranlage AZV „Oberer Neckar“
- Kanalsanierung/-neubau (einschließlich Planung und Ausschreibung)
- Kanalsanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Organisation der Kanalreinigung und der Unterhaltung des Kanalsystems
- Erfassung und Fortführung des Indirekteinleiterkatasters der Stadt Villingen-Schwenningen
- Dezentrale Abwasserentsorgung
- Bau, Betrieb und Unterhaltung von Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken und Abwasserpumpwerken
- Bearbeitung von Hausanschlussanträgen einschl. Abnahme
- Stellungnahme im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung
- Fortführung des Kanalkatasters Villingen-Schwenningen und der einzelnen Ortsteile
- Aufstellung und Fortschreibung des Investitionsprogramms
Dabei ist das Stadtbauamt als umfassender Dienstleister für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung tätig
- Hausanschrift
- Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen - Postanschrift
- Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen - Telefon
- 07720 / 82-2660
- Telefax
- 07720 / 82-2647
- stb@villingen-schwenningen.de
- Öffnungszeiten
- Mo-Fr: 08:30 -11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung - Leiter/in
- Mitarbeiter
