Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Schmutzwassergebühr
Häusliches Abwasser
Bei der Erhebung der Schmutzwassergebühr ist die tatsächlich bezogene Trinkwassermenge (Frischwasserverbrauch) maßgebend. In der Regel wird das häusliche Ab- bzw. Schmutzwasser über die städtische Kanalisation abgeleitet. Bei Grundstücken im ländlichen Außenbereich ist es oft so, dass das häusliche Abwasser über private Kleinkläranlagen oder private geschlossene Gruben entsorgt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Gebührenberechnung für Kleinkläranlagen der Kubikmeter entsorgter Schlamm und bei den geschlossenen Gruben der Kubikmeter entsorgtes Abwasser herangezogen werden.
Darüber hinaus werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation als Schmutzwasser eingeleitet wurden, auf Antrag des Gebührenschuldners zurück erstattet (§ 37 Abwassersatzung).
Die Anträge sind beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung bzw. beim Stadtbauamt zu stellen
Service:
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Dagmar Maier
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Gudrun Müller
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