Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Niederschlagswassergebühr
Grundsätzlich sollte man das anfallende Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zur Versickerung bringen oder in ein Fließgewässer einleiten. Ökologisch und zudem gebührenreduzierend ist darüber hinaus der Einsatz von wasserdurchlässigen Baumaterialien oder der Bau von Regenwasserversickerungsanlagen sowie der Nutzung von Regenwasserspeichern (Zisternen). Sobald ein Notüberlauf einer Versickerungsanlage oder Regenwassernutzungsanlage an die städtische Abwasserbeseitigungsanlagen/Kanäle angeschlossen ist, werden in der Regel auch Gebühren erhoben.
Regenwasserableitung
Wird Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungsanlagen/Kanäle eingeleitet ist folgendes zu beachten:
Nicht alle versiegelten Flächen oder Dachflächen sind vollständig wasserundurchlässig. So hat z.B. ein Gründach andere Abflussverhältnisse als ein Standarddach und eine versiegelte Asphaltfläche hat andere Abflussverhältnisse als eine gepflasterte Fläche mit Verbund- oder Rasengittersteinen. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, werden so genannte 'Abflussbeiwerte' für verschiedene Dachflächen und versiegelte Flächen angesetzt, die den Regenwasserabfluss einer vorhandenen Fläche 'rechnerisch' reduziert und somit zu einer Verringerung der Niederschlagswassergebühr führt.
Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung
Des weiteren können auch Versickerungsanlagen wie z.B. Mulden, Rigolen oder Regenwassernutzungsanlagen, wie z.B. Zisternen, zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr führen. Dabei ist es erforderlich, dass ein ausreichend großes Stauraumvolumen in Abhängigkeit zur angeschlossenen Fläche vorhanden ist.
Neue Entwässerungsverhältnisse auf privaten Grundstücken die gebührenrelevant sind, z.B. durch Flächenentsiegelung, Bau von Versickerungsanlagen oder den Anschluss zusätzlicher versiegelter Flächen, sind dem Stadtbauamt bzw. der Stadtentwässerung mitzuteilen.
Hinsichtlich der Einsparpotentiale bei der Niederschlagswassergebühr, z.B. durch Abkopplungsmaßnahmen, oder bei Fragen zur technischen Ausführung von Versickerungsanlagen/Zisternen beraten wir sie sehr gerne.
Kontakt
Stadtbauamt
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2679
Telefax 07720 / 82-2669
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de
Abteilung Wasser und Boden
Ramona Weißhaar
Telefon 07720 / 82-2683
Telefax 07720 / 82-2669
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de
Susanne Bernauer
Telefon 07720 / 82-2675
Telefax 07720 / 82-2669
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de
Abteilung Verwaltung
Gudrun Müller
Telefon 07720 / 82-2609
Telefax 07720 / 82-2617
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de

