Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Beispielrechnung
Hinweis: In dieser Modellrechnung werden übliche Fallkonstellationen dargestellt, sie berücksichtigt nicht alle (theoretisch) möglichen Sachverhalte.
Das Beispielhaus besitzt 5 Dachteilflächen. Dachteilflächen werden fortlaufend nummeriert (D1, D2, ..., D5) und jeweils einzeln hinsichtlich Befestigungsgrad (Abflussbeiwert) und Einleitverhalten betrachtet. Die Summe der gebührenrelevanten Teilflächen wird immer auf volle m² abgerundet.
- Die Dachteilfläche D1 ist ein Standarddach (Abflussbeiwert A1 =1,0) mit einer Größe
von 40,60 m² und leitet in den Kanal ein:
gebührenrelevant: 40,60 m² x 1,0 = 40,60 m² - Die Dachteilfläche D2 ist ein Standarddach (Abflussbeiwert A1 =1,0) mit einer Größe
von 40,60 m². Die Fläche leitet in eine Zisterne mit einem Speichervolumen von 3,3 m³
ein. Die Zisterne hat einen Notüberlauf in den Kanal. Bei regelmässiger Wasserentnahme gilt diese Fläche als vom Kanal abgekoppelt und ist somit nicht gebührenrelevant, da das „Verhältnis Speichervolumen / angeschlossenen Fläche mind. 5,0 m³ / 100 m²“ erfüllt ist.
gebührenrelevant: 40,60 m² x 1,0 x 0 = 0,00 m² - Die Dachteilfläche D3 ist ein Standarddach (Abflussbeiwert A1 = 1,0) mit einer Größe
von 13,20 m². Das Niederschlagswasser der Dachfläche wird über ein Fallrohr ohne Anschluss an den Kanal in ein Regenfass mit 250 l Speichervolumen geleitet. Das Regen-
fass hat einen Überlauf in den Garten, wo überschüssiges Wasser schadlos versickert.
Die Einleitung in das Regenfass hat keine gebührensenkende Wirkung, da das „Verhältnis Speichervolumen / angeschlossenen Fläche mind. 2,5 m³ / 100 m²“ nicht erfüllt ist.
Die Fläche leitet aber nicht in den Kanal (Faktor = 0) ein und ist daher nicht gebührenrelevant.
gebührenrelevant: 13,20 m² x 1,0 x 0 = 0,00 m² - Die Dachteilfläche D4 ist ein Gründach mit einer Aufbaustärke von mehr als 10 cm
(Abflussbeiwert = 0,3) mit einer Größe von 21,00 m² und hat einen Kanalanschluss.
gebührenrelevant: 21,00 m² x 0,3 = 6,30 m² - Die Dachteilfläche D5 ist ein Gründach mit einer Aufbaustärke von weniger als 10 cm
(Abflussbeiwert = 0,5) mit einer Größe von 60,30 m². Sie ist an eine Versickerungsanlage
mit einem Stauraumvermögen von 2,6 m³ angeschlossen, die einen Notüberlauf an den
Kanal besitzt. Die Einleitung in die Versickerungsanlage hat gebührensenkende Wirkung, da das
Verhältnis „Speichervolumen / angeschlossenen Fläche mindestens 2,5 m³ / 100 m²“ erfüllt ist.
gebührenrelevant: 60,30 m² x 0,5 = 30,15 m²
Das Beispielhaus besitzt 3 versiegelte Flächen (Garagenzufahrt, Zugang Haustür, Terrasse); diese werden fortlaufend nummeriert (V1,V2 und V3) und jeweils einzeln hinsichtlich Befestigungsgrad (Abflussbeiwert) und Einleitverhalten betrachtet. Die Teilflächen werden immer abgerundet.
- Die versiegelte Fläche V1 ist eine asphaltierte Garagenzufahrt (Abflussbeiwert B1 = 1,0) mit einer Größe von 18,60 m². Die Fläche leitet in eine Abflussrinne vor der Garage ein, die mit dem Kanal verbunden ist.
gebührenrelevant: 18,60 m² x 1,0= 18,60 m² - Die versiegelte Fläche V2 ist eine Terrasse von 15,70 m², die mit Waschbetonplatten (Abflussbeiwert B2=0,7) ausgelegt wurde. Durch ihr Gefälle wird der Niederschlag von dort direkt in die bepflanzte Böschung abgeleitet und versickert.
gebührenrelevant: 15,70 m² x 0,7 x 0= 0,00 m² - Die versiegelte Fläche V3 (Zugang Haustür) ist mit Ökopflaster (Abflussbeiwert B3=0,5) verlegt und 9,30 m² groß. Der Niederschlag, der auf den vorderen Teil dieser Fläche (50%) fällt, wird durch die Neigung indirekt über den Gehweg in die Straßenkanalisation eingeleitet, der andere Teil (50%) ist zum Vorgarten hin geneigt; der Niederschlag versickert dort.
gebührenrelevant: 9,30 m² x 50% (Aufteilung der Fläche) x 0,5= 2,33 m²
9,30 m² x 50% (Aufteilung der Fläche) x 0,5 x 0= 0,00 m² - In genannten Beispielen werden
| von den tatsächlichen 175,50 m² Dachflächen durch Abflussbeiwerte und Einleitverhalten | 77,05 m² |
| und | |
| von den tatsächlichen versiegelten Flächen von 43,6 m² | 20,93 m² |
| gesamt durch Abrundung der Summe der Flächen | 97,00 m² |
gebührenrelevant.
- Die jährliche Niederschlagswassergebühr errechnet sich in diesem Beispiel wie folgt:
97,00 m² x 0,31 €/m² = 30,07 €.
