Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Radfahren auf der Straße
Radfahrer dürfen auf allen Straßen mit Ausnahme von Autobahnen und Schnellstraßen fahren, sofern dies nicht ausdrücklich verboten wird durch Zeichen 254 und sofern im Straßenraum keine benutzungspflichtigen Radwege (Zeichen 237, 240 und 241) angeordnet sind.
Aufgrund der geringen Geschwindigkeit sind 30km/h-Zonen auch ohne Radweg sehr verkehrssicher.
Bei Gehwegen mit dem Zusatz 'Radfahrer frei' hat der Radfahrer die Wahl zwischen Gehweg und Straße. Für schnellfahrende Radfahrer ist hier meist die Straße zu empfehlen.
Bei Radwegen ohne Benutzungspflicht hat der Radfahrer die Wahl zwischen dem Radweg oder der Straße. Radwege ohne Benutzungsfplicht können durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sein. Im Gegensatz zu den benutzungspflichtigen Radwegen fehlt aber eines der blauen Zeichen.
Übersicht:
- Fahrradstraße
- Radfahren auf der Straße
- Ein-Richtungs-Radweg
- Zwei-Richtungs-Radweg
- Radfahrstreifen
- Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Schutzstreifen
- Radfahren auf dem Gehweg
- Radfahren in Fußgängerzonen
- Radfahren gegen die Einbahn
- Radfahren auf der Busspur
- Feld- und Waldwege
- Radwanderwege
- Durchlässige Sackgasse
- Benutzungspflicht
