Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Radfahren auf dem Gehweg
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Ab dem 11 Lebensjahr dürfen Radfahrer nur dann auf dem Gehweg fahren, wenn dieser mit Zusatzzeichen 1022-10 'Radfahrer frei' freigegeben ist.

Übersicht:
- Fahrradstraße
- Radfahren auf der Straße
- Ein-Richtungs-Radweg
- Zwei-Richtungs-Radweg
- Radfahrstreifen
- Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Schutzstreifen
- Radfahren auf dem Gehweg
- Radfahren in Fußgängerzonen
- Radfahren gegen die Einbahn
- Radfahren auf der Busspur
- Feld- und Waldwege
- Radwanderwege
- Durchlässige Sackgasse
- Benutzungspflicht
