Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Fahrradstraße
Fahrradstraßen dürfen nur von Fahrrädern befahren werden, außer andere Fahrzeuge werden mit einem Zusatzzeichen freigegeben. (z.B. 'Anlieger frei') Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren.
Zeichen 244 StVO:
Ein Abschnitt der Talstraße in Schwenningen ist die erste Fahrradstraße in der Stadt Villingen-Schwenningen. Dort verlaufen gebündelt wichtige innerörtliche und überörtliche Radwegverbindungen, sowie mehrere Radwanderwege (Neckartalradweg, Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee-Weg, Drei-Täler-Radweg). Die Fahrradstraße ist mit dem Zusatzzeichen 'Anlieger frei' kombiniert, um den Anliegern die Zufahrt in die Parkgaragen zu ermöglichen.
Übersicht:
- Fahrradstraße
- Radfahren auf der Straße
- Ein-Richtungs-Radweg
- Zwei-Richtungs-Radweg
- Radfahrstreifen
- Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Schutzstreifen
- Radfahren auf dem Gehweg
- Radfahren in Fußgängerzonen
- Radfahren gegen die Einbahn
- Radfahren auf der Busspur
- Feld- und Waldwege
- Radwanderwege
- Durchlässige Sackgasse
- Benutzungspflicht
