Villingen-Schwenningen

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Fahrradstraße

Fahrradstraßen dürfen nur von Fahrrädern befahren werden, außer andere Fahrzeuge werden mit einem Zusatzzeichen freigegeben. (z.B. 'Anlieger frei') Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren.

 

Zeichen 244 StVO: Z244-Fahrradstraße     Fahrradstraße

Ein Abschnitt der Talstraße in Schwenningen ist die erste Fahrradstraße in der Stadt Villingen-Schwenningen. Dort verlaufen gebündelt wichtige innerörtliche und überörtliche Radwegverbindungen, sowie mehrere Radwanderwege (Neckartalradweg, Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee-Weg, Drei-Täler-Radweg). Die Fahrradstraße ist mit dem Zusatzzeichen 'Anlieger frei' kombiniert, um den Anliegern die Zufahrt in die Parkgaragen zu ermöglichen.

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