Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Ein-Richtungs-Radweg
Baulicher, richtungsgebundener Radweg abseits der Fahrbahn, meist im Seitenraum der Straße. Benutzungspflichtig durch Zeichen 237 StVO (Radweg) oder Zeichen 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg)
Hinweis: Fahren entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung gehört zu den häufigsten Unfallursachen, aufgrund der dafür nicht ausreichenden Breite und der Gefahr, das man vom querendem Verkehr aus der falschen Seite nicht erwartet wird.

Übersicht:
- Fahrradstraße
- Radfahren auf der Straße
- Ein-Richtungs-Radweg
- Zwei-Richtungs-Radweg
- Radfahrstreifen
- Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Schutzstreifen
- Radfahren auf dem Gehweg
- Radfahren in Fußgängerzonen
- Radfahren gegen die Einbahn
- Radfahren auf der Busspur
- Feld- und Waldwege
- Radwanderwege
- Durchlässige Sackgasse
- Benutzungspflicht
