Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Bordsteinabsenkungen
Bordsteine dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer (Trennung von Geh- und Fahrverkehr), der Entwässerung und Reinigung der Verkehrsflächen (Wasserführung und -ableitung, der Straßenreinigung und dem Winterdienst).
Aus Gründen der Haftung und der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht lehnt die Stadt jegliche Ankeilungen an den Bordsteinen mit Asphalt, Beton oder ähnlichem zur Überwindung der Höhenunterschiede ab.
Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung der Stadt Villingen-Schwenningen und ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen.
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im Wesentlichen, um für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u. ä.) abzusenken.
Merkblatt über die bauliche Ausbildung von Grundstückszufahrten
Kontakt
Stadtbauamt
Abteilung Tiefbau und Stadtgrün
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2667
Telefax 07720 / 82-2669
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de
Ansprechpartner:
Taghi Kheiri
