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Waldarbeit ist ein sehr vielfältiges Aufgabengebiet: der Beginn eines Waldbestandes kann natürlich durch Samenanflug oder Pflanzung erfolgen. Wenn keine natürliche Verjüngung vorhanden ist oder die Baumarten ergänzt werden sollen, werden die Bäumchen von den Waldarbeitern gepflanzt. Das geschieht vor allem im Frühjahr, sobald der Boden frostfrei ist und bevor die Bäume in den Saft kommen und die Knospen antreiben. Zwischen 2.000 und 4000 Pflanzen werden pro Hektar gepflanzt. In den Jahren danach muss man die Konkurrenzvegetation im Auge behalten, damit der kleine Baum nicht überwachsen und damit vom Lichtgenuss abgeschnitten wird. Falls es zu viel Rehwild gibt müssen die meisten Pflanzen gegen Wildverbiss geschützt werden. Das geschieht mit einer sandig-harzigen Streichmasse, die das Rehwild davon abhält, in die saftigen Triebe zu beißen.
Wenn das Bäumchen die ersten Jahre überstanden hat, gibt es für eine Weile wenig zu tun. Ab einer Höhe von 8 – 10 Meter im Nadelholz werden die Waldarbeiter mit der „Jungbestandspflege“ beauftragt. Bei dieser Maßnahme geht es darum, die gewünschte Baumartenmischung sicherzustellen, vorwüchsige Weiden zu entfernen und bei insgesamt abgesenkter Stammzahl potenzielle „Zukunftsbäume“ zu identifizieren und diesen Standraum zu verschaffen. In Laubholzjungbeständen wartet man mit einer deutlichen Stammzahlreduktion, bis die Bäume Dürräste bis zu einer Höhe von 8-10 Meter verloren haben – anders als bspw. die Tanne verliert die Buche die dürr gewordenen Äste. Um Wertholz produzieren zu können, ist astfreies Holz erforderlich. Manche Nadelhölzer, wie z.B. die Lärche oder die Douglasie werden daher auf 5 oder 10 Meter Höhe geastet.
Nach diesen Pflegemaßnahmen schließt sich die erste Durchforstung an, etwa im Bestandesalter von 30 Jahren (Nadelholz). Dabei werden „Zukunftsbäume“ gezielt freigestellt, damit sie konkurrenzarm möglichst rasch an Durchmesser und Höhe zulegen können. Im ebenen bis mäßig geneigtem Gelände übernehmen heutzutage „Vollernter“ einen großen Teil dieses den Holzeinschlages. Diese schweren Forstmaschinen dürfen allerdings nicht „kreuz und quer“ im Wald herumfahren, um Bodenschäden zu vermeiden. Der Stadtwald Villingen-Schwenningen ist konsequent mit einer Infrastruktur aus Rückegassen erschlossen, im Regelfall in 40 Meter Abständen. Nur auf diesen Gassen dürfen die Maschinen fahren. Da die Kranreichweite der „Vollernter“ rund 10 Meter beträgt, verbleibt zwischen zwei Gassen ein „Mittelblock“, der von den Waldarbeitern bearbeitet werden muss.
Im Laufe eines Bestandeslebens von rund 100 bis 150 Jahren wird im Abstand von 5 – 10 Jahren durchforstet. Sobald die Bäume „Starkholz“ geworden sind, davon spricht man, wenn der Durchmesser (nicht der Umfang!) in Brusthöhe größer als 60 cm ist, übernehmen die Waldarbeiter komplett den Holzeinschlag. Durch die Hebelkräfte der bis zu 45 Meter hohen und bis zu 8 Tonnen schweren Bäume kommen die Forstmaschinen an ihre Grenzen und bringen keine Kostenvorteile im Vergleich zu den Waldarbeitern. Im Starkholz ist höchste Präszision gefragt, damit die zumeist schon vorhandene natürliche Verjüngung nicht beschädigt wird – hier zeigt es sich, wer sein Handwerk beherrscht.
Zu den weiteren Aufgaben der Waldarbeiter gehört während Regenzeiten der Bau von Erholungseinrichtungen, wie bspw. Tischen oder Ruhebänken sowie die Wartung der Waldspielplätze und der Wildgehege.
Neben dem „klassischen Waldarbeiter“ gibt es auch spezialisierte Mitarbeiter, z.B. für den Maschineneinsatz oder die Ausbildung.
Am Ausbildungsstützpunkt Salvest können Auszubildende den Beruf des/r Forstwirtes/in erlernen. Bewerbungsfrist für diese Ausbildung ist immer am 31. Oktober des Vorjahres.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne.
Weitere Informationen zur Ausbildung:
Ausbildungsseiten der Stadt Villingen-Schwenningen
Kontakt
Forstamt der Stadt Villingen-Schwenningen
Amtsanschrift:
Waldstraße 10
78048 Villingen-Schwenningen
Postanschrift:
Postfach 1260
78002 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 / 82-1501
Telefax 07721 / 82-1507
E-Mail: forstamt@villingen-schwenningen.de
Amtsleiter: Dr. Tobias Kühn
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 16:30 Uhr (Fr: bis 14.00 Uhr)
