Soziales und Gesellschaft
Familie und Gesundheit
Benutzungsgebühren

- Paulina, 5 Jahre, Kindergarten Am Deutenberg - "Auf den Bäumen wachsen leckere Früchte"
Die Benutzungsgebühren richten sich nach den jeweils vom Gemeinderat beschlossenen Sätzen.
Änderungen werden ab dem vom Gemeinderat beschlossenen Zeitpunkt wirksam, sodass auch Anpassungen während des Jahres erfolgen können.
Eine Auflistung der Benutzungsgebühren finden Sie unten.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Angeboten. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Servicespalte.
Unsere Gebühren (in Euro) ab 1. September 2010:
Kindergartengebühren (PDF; 56KB)
Unsere Gebühren (in Euro) ab 1. September 2011:
Kindergartengebühren (PDF; 60KB)
Unsere Gebühren (in Euro) ab 1. September 2012:
Kindergartengebühren (PDF; 31KB)
Alle Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Für Alleinerziehende wird auf Antrag eine ermäßigte Gebühr in allen Tagheimbereichen gewährt.
Die Benutzungsgebühr kann in begründeten Fällen auf Antrag vom Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozial- und Jugendhilfe, im Rahmen der Hilfe zur Erziehung übernommen werden. (Telefon 07721 / 82-2221)
Kontakt
Amt für Familie, Jugend und Soziales
Abteilung Kindertageseinrichtungen
Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 / 82-1181
Telefax 07721 / 82-1187
E-Mail: kte@villingen-schwenningen.de
Abteilungsleiter:
Dr. Arne Kontze
