Soziales und Gesellschaft
Familie und Gesundheit
Landesprogramm STÄRKE

Das Land Baden-Württemberg hat das Programm STÄRKE beschlossen. Es soll dazu beitragen, dass bewährte Elternbildung weiter in die Fläche getragen und Eltern die Teilnahme an Elterntreffs und Elternkursen erleichtert wird. Die Palette der Angebote ist groß und reicht von Grundkursen der Kindesentwicklung über Themenkurse zur Kinderpflege oder Ernährung bis hin zu Kursen, die sich auf ganz besondere Lebenslagen der Familien erstrecken können. Eltern, die ein Kind bekommen, erhalten vom Land über die Wohnsitzgemeinden einen Bildungsgutschein in Höhe von 40 Euro. Mit diesem Bildungsgutschein können - natürlich auf freiwilliger Basis - Kurse besucht werden, für die sich die Eltern interessieren und die für die Erziehung und Betreuung der Kinder nützlich sein können.
Das Landesprogramm STÄRKE hat zum Ziel durch STÄRKUNG der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, die Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern.
Das Programm STÄRKE enthält zwei Komponenten:
- Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener und
- die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Bildungsgutscheine – SO EINFACH GEHT DAS!
- Der Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro wird Ihnen durch das Einwohnermeldeamt (bei Pflege- und Adoptivkindern durch das Jugendamt) zugeschickt.
- Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer Wahl beim Veranstalter ab.
- Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer Gebühr von 40 Euro fallen für Sie keine Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet.
- Der Veranstalter reicht den Gutschein mit Ihrer Unterschrift bei der Stadt Villingen-Schwenningen ein.
- Der Gutschein muss bei Veranstaltern eingelöst werden, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet haben oder die mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Besondere Lebenssituationen:
Befindet sich eine Familie – unabhängig vom Alter der Kinder – in einer der folgenden besonderen Lebenssituationen:
- Alleinerziehung,
- Frühe Elternschaft (mind. Ein Elternteil unter 18 Jahren),
- Gewalterfahrung,
- Krankheit (dazu zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsversorgung,
- Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilie
- Prekäre finanzielle Verhältnisse,
- Trennung und Unfall oder Tod eines Familienmitglieds,
können Sie sich an Frau Engelhaupt (Tel.: 07721-82-2220 oder E-Mail: kerstin.engelhaupt@villingen-schwenningen.de) wenden, um zu klären, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, für Sie gefunden werden kann.
Die Übersicht zu aktuellen Kursangebote der Bildungsträger in Villingen-Schwenningen und im Schwarzwald-Baar-Kreis, zum Landesprogramm Stärke bzw. Stärke PLUS finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.
Aktuelle Kursangebote - STÄRKE (PDF, 674 KB)
Aktuelle Kursangebote - STÄRKE PLUS (PDF, 2 MB)
Für Eltern
Fragen, Informationen und Wissenswertes zum Programm STÄRKE
Fragen und Antworten für Eltern (PDF, 39 KB)
Elternbrief der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF, 40 KB)
Faltblatt mit Informationen zum Landesprogramm STÄRKE (PDF, 305 KB)
STÄRKE-Beschreibung auf Englisch (PDF, 43 KB)
STÄRKE-Beschreibung auf Italienisch (PDF, 43 KB)
STÄRKE-Beschreibung auf Russisch (PDF, 124 KB)
STÄRKE-Beschreibung auf Türkisch (PDF, 89 KB)
Für Träger
Fragen, Informationen und Wissenswertes zum Programm STÄRKE
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Tel. 07721 / 82-22 21 oder Tel. 07721 / 82-22 28 oder per E-Mail unter jugendamt@villingen-schwenningen.de zur Verfügung. Ferner finden Sie bei näherem Interesse auf der Homepage des KVJS Baden-Württemberg (www.kvjs.de – Stichwort Jugendhilfe – Stichwort STÄRKE) alle aktuellen Materialien zum Landesprogramm STÄRKE.
Die nachfolgenden Dateien stehen als PDF zum Download zur Verfügung, bitte jeweils anklicken:
Verwaltungsvorschrift und Rahmenvereinbarung zum Programm STÄRKE (Stand: 7.10.2010) (PDF, 1 MB)
Anlage 4 zu Nummer 5.3.6 – Verwendungsnachweis Gutscheinkurs (PDF, 62 KB)
Anlage 4a zu Nr. 5.3.6 - Verwendungsnachweis Gutscheinkursaufstockung (PDF, 44 KB)
Anlage 5 zu Nummer 5.4.4 – Antrag der Eltern beim Veranstalter auf Kostenübernahme (PDF, 40 KB)
Anlage 6 zu Nummer 5.4.5 – Antrag Kostenübernahme Hausbesuche in bes. Lebenslagen (PDF, 37 KB)
Anlage 6a zu Nr. 5.4.6 – Antrag Kostenübernahme Hausbesuche Aufstockung Grundscheinkurs (PDF, 37 KB)
Anlage 7 zu Nummer 5.5.1 – Verwendungsnachweis Kurse besondere Lebenslagen (PDF, 64 KB)
Anlage 8 zu Nummer 5.5.1 – Verwendungsnachweis Hausbesuche Beratungen (PDF, 80 KB)
Anlage 9 zu Nummer 5.5.1 – Verwendungsnachweise Hausbesuche Beratungen Jugendamt (PDF, 78 KB)
Fragen und Antworten für Träger
Fragen und Antworten für Träger, Teil I (PDF, 161 KB)
Fragen und Antworten für Träger, Teil II (PDF, 77 KB)
Faltblatt mit Informationen zum Landesprogramm STÄRKE (PDF, 305 KB)
Beispiele des KVJS für Kursangebote (PDF, 1,5 MB)
Ablaufschema Gutscheinaufstockung (PDF, 28 KB)
Kontakt
Amt für Familie, Jugend und Soziales
Abteilung Sozialpädagogischer Dienst / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 / 82-2221
Telefax 07721 / 82-2237
E-Mail: jugendamt@villingen-schwenningen.de
Abteilungsleiterin:
Kerstin Engelhaupt
