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Markterschließungsmaßnahmen im Ausland

Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

  • Markterkundungs- und FachinformationsreisenDiese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
    • Firmenbesuche,
    • Projektbesichtigungen und
    • branchenindividuelle Gespräche.
  • Kontakt- und KooperationsbörsenDiese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen deutschen Unternehmen ermöglichen.
  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an AuslandsmessenDiese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
    • Fachbesucherakquisition
    • Betreuung
    • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
  • Baden-Württemberg ForenDiese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
  • Firmenpräsentationen mit KontaktgesprächenDiese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

Die Förderung erfolgt in Form

  • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
  • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
  • Dienstleistungen vor Ort sowie
  • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

Ablauf

Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.

Gebühren

keine

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.

Zuständigkeit

Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit

Unterlagen

Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.03.2012 freigegeben.

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