Bürgerservice
Politik und Verwaltung
Markterschließungsmaßnahmen im Ausland
Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.
Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:
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Markterkundungs- und FachinformationsreisenDiese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
- Firmenbesuche,
- Projektbesichtigungen und
- branchenindividuelle Gespräche.
- Kontakt- und KooperationsbörsenDiese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen deutschen Unternehmen ermöglichen.
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Firmengemeinschaftsbeteiligungen an AuslandsmessenDiese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
- Fachbesucherakquisition
- Betreuung
- zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
- Baden-Württemberg ForenDiese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
- Firmenpräsentationen mit KontaktgesprächenDiese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.
Die Förderung erfolgt in Form
- verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
- aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
- Dienstleistungen vor Ort sowie
- der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.
Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.
Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.
- Ablauf
Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.
- Gebühren
keine
- Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen.
- Zuständigkeit
Baden-Württemberg International – Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit
- Unterlagen
Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.
- Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.03.2012 freigegeben.
