Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Sanierungsgebiet 'Marktplatz' nebst Ersatzgebiet 'Feuerwehr'

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sollen städtebauliche, strukturelle und funktionale Missstände und Mängel im Sinne des BauGB § 136 umfassend beseitigt werden. Die Sanierungsmaßnahme wird unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB durchgeführt (umfassendes Verfahren).
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Marktplatz' (PDF; 16KB)
Kontakt
Amt für Stadtentwicklung
Abteilung Planung
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Tel.: 07720 / 82-2830
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E-Mail: ralf.woyzella@villingen-schwenningen.de
Ansprechpartner:
Ralf Woyzella
