Villingen-Schwenningen

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Informationen zur Entwicklung einer Vergnügungsstättenkonzeption

Problemstellung

In Villingen-Schwenningen, wie mittlerweile in vielen anderen Städten unterschiedlicher Größen, häufen sich die Anträge auf die Errichtung von Spielhallen insbesondere in Gewerbegebieten.

Vergnügungsstätten - und insbesondere Spielhallen - wird ein erhebliches Störpotenzial zugesprochen, das diese Nutzungsform an nahezu allen Standorten als problematisch erscheinen lässt.

Mittlerweile wird neben der immissionsrechtlichen Relevanz (in Abend- und Nachtstunden) von Vergnügungsstätten ein weiterer Aspekt angesprochen, der mit dem Schlagwort des 'Trading-down-Effekts' belegt wird. Vergnügungsstätten wird damit entgegengehalten, sie führten zu einer Verdrängung anderer hochwertiger Nutzungen und begründeten die Gefahr eines 'Umkippens' ganzer Baugebiete.

Planungsrechtliche Steuerung

Hier besteht demnach Bedarf für eine konzeptionelle Herangehensweise zur Steuerung der Zulässigkeit. Nur auf dieser Grundlage können die durch Spielhallen ausgelösten städtebaulichen Probleme zutreffend erfasst und die Standorte effektiv gesteuert werden, ohne in den Verdacht einer Verhinderungsplanung zu geraten.

Dafür bedarf es zunächst der Erarbeitung eines städtebaulich begründeten Spielhallenkonzepts für die ganze Gemeinde und danach dessen rechtssicherer Umsetzung in Bebauungsplänen.

Die räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten, also auch deren (partieller) Ausschluss, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist es planungsrechtlich notwendig, Gebiete / Stadtbereiche / Räume auszuweisen, wo Vergnügungsstätten bzw. Spielhallen / Vergnügungsstätten zulässig sind.

Mit der vorliegenden Ausarbeitung eines Vergnügungsstättenkonzepts wurde ein weiterer wesentlicher inhaltlicher Baustein für die anstehende bauleitplanerische Umsetzung erarbeitet.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
Abteilung Planung

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Telefon 07720 / 82-2832
Telefax 07720 / 82-2837
E-Mail: klaus.geyer@
villingen-schwenningen.de

Ansprechpartner:
Klaus Geyer

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