Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Informationen zum Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und Nutzung der Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet. Er wird als Satzung beschlossen und erlangt damit Rechtskraft. Die Bebauungspläne sind i.d.R. aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Durch zeichnerische und textliche Festsetzungen wird z.B. geregelt, welche Art der Nutzung zulässig ist, welche bauliche Struktur und Bebauungsdichte ein Gebiet erhalten soll, wo die Erschließung liegt oder welche gestalterischen Vorgaben bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes dienen der städtebaulichen Ordnung und sind für die Verwaltung wie auch für einzelne Bürger oder Investoren verbindlich. Auskünfte über die Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie im Amt für Stadtentwicklung.
Kontakt
Amt für Stadtentwicklung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2821
Telefax 07720 / 82-2837
E-Mail: ste@villingen-schwenningen.de
Amtsleiter:
Henning Keune

