Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Straßenschlussvermessung
Selbständige Vermessung aus Anlaß des Neu-oder Ausbaus, der Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen (langgestreckte Anlagen) mit einer neuen Achslänge von mehr als 100 m.
Es werden Gebühren nach dem Landesgebührengesetz erhoben.
Die Gebühr ist abhängig von der Achslänge, der Flurstücksdichte und der Länge der neuen Grenzen.
Kontakt
Städtisches Vermessungsamt
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2861
Telefax 07720 / 82-2877
E-Mail: staedtisches. vermessungsamt@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:30 - 11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sachgebietsleiter Villingen:
Andreas Fluck
Telefon: 07720 / 82-2868
E-Mail: andreas.fluck@ villingen-schwenningen.de
Sachgebietsleiter Schwenningen:
Jürgen Kreutter
Telefon 07720 / 82-2871
E-Mail: juergen.kreutter@ villingen-schwenningen.de
