Villingen-Schwenningen

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Grenzvorweisung

Bei der Grenzvorweisung werden vorhandene Grenzen aufgesucht und dem Antragsteller gezeigt, z.B. für die Zaunstellung oder den Wegeausbau. Im Gegensatz zur Grenzfeststellung ist dies kein formelles Verfahren, es findet keine Vermarkung der Grenzpunkte statt und das Messergebnis wird nicht in einer Niederschrift festggehalten.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Aufwand der Vermessung.

Kontakt

Städtisches Vermessungsamt

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Telefon 07720 / 82-2861
Telefax 07720 / 82-2877
E-Mail: staedtisches. vermessungsamt@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:30 - 11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
oder nach Vereinbarung

Sachgebietsleiter Villingen:
Andreas Fluck
Telefon: 07720 / 82-2868
E-Mail: andreas.fluck@ villingen-schwenningen.de

Sachgebietsleiter Schwenningen:
Jürgen Kreutter
Telefon 07720 / 82-2871
E-Mail: juergen.kreutter@ villingen-schwenningen.de

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