Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Grenzvorweisung
Bei der Grenzvorweisung werden vorhandene Grenzen aufgesucht und dem Antragsteller gezeigt, z.B. für die Zaunstellung oder den Wegeausbau. Im Gegensatz zur Grenzfeststellung ist dies kein formelles Verfahren, es findet keine Vermarkung der Grenzpunkte statt und das Messergebnis wird nicht in einer Niederschrift festggehalten.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Aufwand der Vermessung.
Kontakt
Städtisches Vermessungsamt
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2861
Telefax 07720 / 82-2877
E-Mail: staedtisches. vermessungsamt@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:30 - 11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sachgebietsleiter Villingen:
Andreas Fluck
Telefon: 07720 / 82-2868
E-Mail: andreas.fluck@ villingen-schwenningen.de
Sachgebietsleiter Schwenningen:
Jürgen Kreutter
Telefon 07720 / 82-2871
E-Mail: juergen.kreutter@ villingen-schwenningen.de
