Wirtschaft und Bauen
Umwelt und Verkehr
Gebäudeaufnahmen
Alle Gebäude unterliegen nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg der Einmessungspflicht. Auch ältere Gebäude, die bisher noch nicht eingemessen wurden, unterliegen weiterhin dieser Pflicht. Die Gebäude werden in die Liegenschaftskarte eingetragen.
Die Kosten sind gestaffelt und richten sich nach den Baukosten des Gebäudes. Für Gebäude die vor dem 31.Juli 1961 fertiggestellt wurden entstehen keine Kosten.
Kontakt
Städtisches Vermessungsamt
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-2861
Telefax 07720 / 82-2877
E-Mail: staedtisches. vermessungsamt@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:30 - 11:30 Uhr
Mo: 14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 14:00 - 17:15 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sachgebietsleiter Villingen:
Andreas Fluck
Telefon: 07720 / 82-2868
E-Mail: andreas.fluck@ villingen-schwenningen.de
Sachgebietsleiter Schwenningen:
Jürgen Kreutter
Telefon 07720 / 82-2871
E-Mail: juergen.kreutter@ villingen-schwenningen.de
